Общи условия в McGesund

Die öffentlichen Inhalte der Plattform McGesund — Verzeichnis, Profile, Bewertungen und Lexikon — sind frei zugänglich und können auch ohne Vertragsschluss genutzt werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln ausschließlich die Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und Unternehmern (§ 14 BGB); ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist nicht vorgesehen.

 

§ 1 Vertragsparteien und Anwendungsbereich

(1) Anbieter der Plattform McGesund („Plattform") ist:

Organon Informationssysteme GmbH
Karlstraße 31
63571 Gelnhausen
vertreten durch Helmut Fuhrmann (Geschäftsführer)
Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HRB 8252
USt-IdNr.: DE114153271

— im Folgenden „Anbieter".

(2) Diese AGB gelten für sämtliche zwischen dem Anbieter und Kunden geschlossenen Verträge über die Nutzung der Plattform, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (im Folgenden einheitlich „Kunde"). Die Plattform steht Kunden mit Sitz in der gesamten Europäischen Union sowie in der Schweiz zur Nutzung offen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Der Anbieter betreibt im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 („P2B-Verordnung") einen Online-Vermittlungsdienst sowie im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 („Digital Services Act") einen Hosting-Dienst, soweit er nutzergenerierte Inhalte — insbesondere Bewertungen — speichert und öffentlich zugänglich macht.

 

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB bezeichnet:

  • „Plattform" — das vom Anbieter unter mcgesund.de und den angeschlossenen Brand-Domains betriebene digitale Verzeichnis- und Bewertungssystem nebst zugehörigen Modulen.
  • „Eintrag" — das öffentliche Firmenprofil des Kunden auf der Plattform.
  • „Standort" — eine konkrete Betriebsstätte des Kunden, der ein Eintrag zugeordnet ist.
  • „Plan" — das vom Kunden gebuchte Leistungspaket je Standort und Modul.
  • „Modul" — die voneinander unabhängig buchbaren Servicebereiche „Bewertungen" und „Signale".
  • „Bewertung" — eine über einen QR-Code-gestützten Prozess durch Endkunden des Kunden abgegebene Beurteilung.
  • „Signal" — eine über einen QR-Code im Modul „Signale" durch Bewohner, Angehörige oder Personal abgegebene strukturierte Rückmeldung im Pflegekontext.
  • „Display-verifiziert" — ein technisch erzeugtes Echtheitsmerkmal an einer Bewertung, das nur über den rotierenden Einmal-QR-Code des Empfangs-Displays erzeugt werden kann.

 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

(2) Der Kunde gibt sein verbindliches Angebot ab, indem er einen Plan auswählt, die in der Bestellmaske erforderlichen Angaben vollständig macht, diese AGB sowie die Datenschutzerklärung in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung durch aktive Bestätigung akzeptiert und die Bestellung absendet.

(3) Der Anbieter nimmt das Angebot durch ausdrückliche Annahmeerklärung in Textform — beispielsweise durch Bereitstellungsbestätigung per E-Mail — oder durch erstmalige Freischaltung der gebuchten Leistung an.

(4) Mit Vertragsschluss versichert der Kunde, dass er die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 erfüllt und in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(5) Das Verzeichnis der Plattform enthält Einträge, die der Anbieter vor einem Vertragsschluss aus öffentlich zugänglichen Quellen — insbesondere dem OpenStreetMap-Projekt unter der Open Database License (ODbL) — automatisiert angelegt hat. Solche Einträge enthalten ausschließlich öffentlich verfügbare Geschäftsdaten und sind nicht das Ergebnis einer redaktionellen Beurteilung des Anbieters. Solange ein solcher Eintrag nicht im Sinne der nachfolgenden Absätze übernommen ist, besteht zwischen dem Anbieter und dem dargestellten Unternehmen kein Vertragsverhältnis.

(6) Das im Eintrag dargestellte Unternehmen kann den Eintrag über die Funktion „Eintrag übernehmen" für sich beanspruchen. Mit erfolgreicher Übernahme tritt der Übernehmende in die Pflege des Eintrags ein; ein Vertragsverhältnis nach Maßgabe dieser AGB kommt sodann nach den Absätzen 1 bis 3 zustande.

Die Übernahme setzt eine Berechtigungs-Prüfung voraus; der Anbieter behält sich vor, geeignete Verifizierungs-Maßnahmen — etwa Rückruf an die hinterlegte Geschäftsnummer, postalische Verifikations-Mitteilung an die Geschäftsanschrift oder Nachweis durch Handelsregisterauszug oder berufsrechtlichen Zulassungsnachweis — durchzuführen. Bei mehrfachen, einander widersprechenden Übernahme-Anträgen entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen auf Grundlage der vorgelegten Nachweise.

(7) Solange ein Eintrag nicht übernommen ist, kann das dargestellte Unternehmen die Berichtigung oder Löschung des Eintrags durch begründeten Widerspruch in Textform verlangen. Der Anbieter prüft den Widerspruch unverzüglich und entfernt oder berichtigt den Eintrag, sofern keine überwiegenden berechtigten Interessen Dritter — insbesondere ein öffentliches Informations-Interesse an objektiv verfügbaren Geschäftsdaten — entgegenstehen.

 

§ 4 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter erbringt die nach Maßgabe des vom Kunden gebuchten Plans geschuldeten Leistungen. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich verbindlich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsübersicht („Produkte und Preise") sowie ergänzend aus den nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Die Plattform stellt zwei voneinander unabhängige Module bereit:

  • Modul „Bewertungen" — öffentliches Firmenprofil mit der Möglichkeit, geo- und kryptografisch verifizierte Bewertungen von Endkunden zu empfangen und auf diese zu antworten.
  • Modul „Signale" — strukturierte, anonyme Erfassung von Rückmeldungen aus dem Pflegealltag in Pflegeeinrichtungen über QR-Codes je Erfassungseinheit.

(3) Im Modul „Bewertungen" stehen die folgenden Pläne zur Verfügung:

Plan „Bewertungen Basis" (unentgeltlich)

  • Unternehmensprofil im Verzeichnis mit Logo, Karte und Öffnungszeiten — ein Standort
  • Empfang und Beantwortung von Bewertungen
  • ein dauerhafter QR-Code je Standort für Bewertungsanforderungen
  • Bewertungs-Widget zur Einbindung auf der eigenen Webseite
  • Post-Quanten-Signatur der Bewertungen
  • QR-Codes mit McGesund-Logo

Plan „Bewertungen Klassik" (entgeltlich)

  • alle Leistungen aus „Bewertungen Basis" — ein Standort
  • Empfangs-Display mit rotierendem Einmal-QR-Code für „Display-verifizierte" Bewertungen
  • bis zu 50 Einmal-QR-Codes je Standort und 30 Tage
  • Widget mit Popup-Erweiterung
  • QR-Codes wahlweise ohne Logo (Plain-QR-Code)

Plan „Bewertungen Pro" (entgeltlich)

  • alle Leistungen aus „Bewertungen Klassik"
  • Verwaltung von bis zu fünf Standorten unter einem Konto, mit standortübergreifender Übersicht
  • bis zu 1.000 Einmal-QR-Codes je Standort und 30 Tage
  • Stellenangebote (bis zu fünf zeitgleich aktiv)
  • Klick-Statistiken (Telefon- und Webseite-Aufrufe, Top-Referrer-Domains)
  • Zugang zur REST-API (QR-Code- und Daten-API)

Plan „Bewertungen Premium" (entgeltlich)

  • alle Leistungen aus „Bewertungen Pro"
  • Verwaltung von bis zu zwanzig Standorten
  • bis zu 5.000 Einmal-QR-Codes je Standort und 30 Tage
  • Stellenangebote (bis zu zwanzig zeitgleich aktiv)
  • Anzeige mit Direktlink in Suchergebnis-Teasern
  • aggregiertes Multi-Standort-Reporting
  • eigenes Firmenlogo in den QR-Codes

Die angegebenen Standort-Obergrenzen können auf Anfrage individuell erhöht werden; maßgeblich ist die im Konto hinterlegte Grenze.

(3a) Für die im Rahmen der Pläne bereitgestellten QR-Codes gilt:

  • Dauerhafte QR-Codes (Wand- und Standort-QR-Codes) sind ab Ausstellung 24 Monate gültig. Der Kunde wird vor Ablauf im Konto darauf hingewiesen und kann jederzeit einen neuen Code erzeugen; der bisherige bleibt bis zum Ablauf nutzbar.
  • Einmal-QR-Codes sind ab Ausstellung drei Monate gültig. Nicht eingelöste Einmal-QR-Codes werden nach Ablauf dieser Frist automatisch gelöscht.
  • Das monatliche Kontingent an Einmal-QR-Codes bezieht sich auf einen Zeitraum von 30 Tagen und wird nicht in den Folgezeitraum übertragen.

Bereits abgegebene Bewertungen behalten ihre Gültigkeit und Nachprüfbarkeit unabhängig vom Ablauf des zugrundeliegenden QR-Codes.

(4) Im Modul „Signale" stehen die folgenden Pläne zur Verfügung:

Plan „Signale Basis" (unentgeltlich)

  • bis zu fünf Erfassungs-Einheiten (Zimmer, Bett, Station, Etage oder Eingang)
  • QR-Code-Capture für Bewohner, Angehörige und Personal — ohne App, ohne Account
  • sechs vordefinierte Signal-Kategorien
  • Aufgaben-Dashboard mit Echtzeit-Übersicht
  • QR-Codes mit McGesund-Logo

Plan „Signale Klassik" (entgeltlich)

  • alle Leistungen aus „Signale Basis"
  • bis zu fünfzig Erfassungs-Einheiten
  • MD-Bericht-Export für Zeiträume von 30, 90, 180 oder 365 Tagen (Reaktionszeiten, Status-Verteilung, Wochen-Trends, Gesamt-Score)
  • differenzierte Pflege-Rollen (Heimleitung, Pflegedienstleitung, Pflegekraft)
  • Wochen-Trends pro Kategorie
  • QR-Codes wahlweise ohne Logo (Plain-QR-Code)

Plan „Signale Pro" (entgeltlich)

  • alle Leistungen aus „Signale Klassik"
  • bis zu zweihundertfünfzig Erfassungs-Einheiten
  • standortübergreifendes Reporting (bis zu fünf Standorte)
  • Zugang zur REST-API (QR-Code- und Daten-API)

Plan „Signale Premium" (entgeltlich)

  • alle Leistungen aus „Signale Pro"
  • unbegrenzte Anzahl Erfassungs-Einheiten
  • aggregiertes Mehrstandort-Reporting ohne Standort-Limit
  • eigenes Firmenlogo in den QR-Codes

(5) Der Anbieter behält sich vor, die Leistungsmerkmale der Pläne im Rahmen technischer Weiterentwicklungen anzupassen, soweit hierdurch der Vertragszweck nicht gefährdet wird und der Kunde durch die Änderung nicht unangemessen benachteiligt wird (§ 308 Nummer 4 BGB).

 

§ 5 Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten

(1) Die Pläne „Bewertungen Basis" und „Signale Basis" werden unentgeltlich bereitgestellt. Alle übrigen Pläne sind entgeltlich. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsübersicht.

(2) Die Vergütung kann nach Wahl des Kunden monatlich oder jährlich entrichtet werden. Bei jährlicher Vorauszahlung gilt der in der Leistungsübersicht ausgewiesene Rabatt.

(3) Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

(4) Bei Kunden mit Sitz im europäischen Ausland — mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland — und gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird die Leistung im Reverse-Charge-Verfahren gemäß Artikel 196 MwStSystRL abgerechnet; die Steuerschuld geht auf den Kunden über.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist im Kundenkonto zu hinterlegen und wird vor Rechnungsstellung im automatisierten Verfahren über das qualifizierte Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamts für Steuern nach § 18e UStG validiert. Ist das Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamts vorübergehend nicht erreichbar, erfolgt die Validierung ersatzweise über das MwSt-Informationsaustauschsystem der Europäischen Kommission (MIAS/VIES); die qualifizierte Bestätigung wird in diesem Fall zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt.

Bei Kunden mit Sitz in der Schweiz erfolgt die Abrechnung ohne deutsche Umsatzsteuer nach § 3a Absatz 2 UStG (Empfängerortprinzip).

(5) Rechnungen werden ausschließlich in elektronischer Form erstellt, im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern in maschinell verarbeitbaren Formaten (XRechnung beziehungsweise ZUGFeRD). Sie werden im Kundenkonto zum Abruf bereitgestellt und zusätzlich an die E-Mail-Adresse des Kontos übersandt, über das der jeweilige Plan gebucht wurde. Maßgeblich für den Zugang ist die Bereitstellung im Kundenkonto. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung ausdrücklich zu.

(6) Die Vergütung ist mit Ausstellung der Rechnung fällig und im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu entrichten. Zahlungen erfolgen über die im Kundenkonto hinterlegten Zahlungsmittel.

(7) Wählt der Kunde für eine entgeltliche Leistung die Online-Zahlung, erteilt er mit der ersten auf diesem Weg geleisteten Zahlung ein Mandat, das dem Anbieter den Einzug künftiger Forderungen über dasselbe Zahlungsmittel gestattet. Die Vergütung für die folgenden Abrechnungszeiträume wird auf dieser Grundlage bei Fälligkeit automatisch eingezogen. Einmalige Zusatzleistungen außerhalb des Abonnements werden nicht automatisch eingezogen, sondern jeweils gesondert autorisiert.

(8) Der Kunde kann das Mandat jederzeit in Textform gegenüber dem Anbieter widerrufen; der Widerruf wirkt für den jeweiligen Standort. Die Abrechnung erfolgt ab dem folgenden Abrechnungszeitraum auf Rechnung. Bereits fällige Forderungen sowie ein im Zeitpunkt des Widerrufs bereits angestoßener Einzug bleiben unberührt. Der Widerruf ist auch unmittelbar im Kundenkonto möglich.

(9) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die entgeltlichen Funktionen vorübergehend zu sperren; der Eintrag selbst bleibt insoweit unberührt und läuft auf dem jeweils unentgeltlichen Basis-Plan des betroffenen Moduls weiter. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

 

§ 6 Laufzeit, Kündigung, Planwechsel

(1) Verträge über monatlich abgerechnete entgeltliche Pläne können ordentlich zum Ende der jeweiligen Monatsperiode gekündigt werden; Verträge über jährlich abgerechnete Pläne zum Ende der jeweiligen Jahresperiode.

(2) Die Kündigung erfolgt jederzeit über das Kundenkonto im Bereich „Account → Plan kündigen". Eine Kündigung in Textform an den Anbieter ist ebenso wirksam.

(3) Der Plan „Bewertungen Basis" läuft ohne Bindung zeitlich unbegrenzt. Eine vollständige Konto-Löschung ist jederzeit ohne Frist über die Account-Einstellungen möglich. Ein Anspruch auf Aufnahme, Fortbestand oder eine bestimmte Darstellung des Eintrags besteht im Plan „Bewertungen Basis" nicht. Wechselt der Kunde aus einem entgeltlichen Plan in den Plan „Bewertungen Basis", erlangt er keinen Anspruch darauf, dass der Eintrag oder die zu ihm vorhandenen Bewertungen weiterhin angezeigt werden. Für die Beendigung gilt § 10.

(4) Ein Wechsel zwischen Plänen — Upgrade, Downgrade oder Wechsel des Abrechnungszyklus — ist jederzeit möglich. Beim Upgrade wird das anteilige Restguthaben des bisherigen Plans auf den neuen Plan verrechnet. Beim Downgrade läuft der bisherige Plan bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode fort; der neue Plan greift mit Beginn der Folgeperiode. Der Wechsel von jährlicher auf monatliche Abrechnung wird ebenfalls erst zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam; dies gilt auch dann, wenn zugleich ein höherwertiger Plan gewählt wird. Ein sofortiges Upgrade innerhalb des bestehenden Abrechnungszyklus bleibt hiervon unberührt.

Bereits gezahlte Restlaufzeiten werden bei Downgrades oder vorzeitiger Kündigung nicht erstattet. Der Kunde wird hierauf bei der Kündigungs- oder Wechselbestätigung gesondert hingewiesen.

(5) Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn

  1. der Kunde gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt;
  2. über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird; oder
  3. der Kunde die Echtheits-Verifizierungs-Mechanismen vorsätzlich umgeht oder zu deren Umgehung anstiftet.

 

§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm in den Eintrag eingestellten Inhalte — insbesondere Firmenname, Anschrift, Logo, Beschreibungen, Stellenangebote und Bilder —

  1. zutreffend, vollständig und aktuell sind;
  2. frei von Rechten Dritter sind, insbesondere von Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechten; und
  3. keine geltenden Gesetze verletzen, insbesondere nicht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Heilmittelwerberecht (HWG) oder das Berufsrecht der Heilberufe.

(2) Der Kunde räumt dem Anbieter zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Plattform-Leistung ein einfaches, räumlich auf den Geltungsbereich der angeschlossenen Brand-Domains beschränktes, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes, nicht-übertragbares und nicht-unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten ein.

(3) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen gegen den Anbieter geltend machen. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

 

§ 8 Authentizität von Bewertungen und Signalen

(1) Der Anbieter setzt zur technischen Begrenzung von Manipulationen die folgenden Verfahren ein:

a) Geo-Verifizierung

Beim Scan eines QR-Codes wird die durch das Endgerät bereitgestellte Standortinformation gegen die hinterlegten Koordinaten des Standorts geprüft.

b) Kryptografische Signatur

Jede Bewertung wird vor Speicherung mit Ed25519 (RFC 8032) signiert. Zusätzlich erfolgt eine quantenresistente Signierung mit Falcon (FIPS 206 Draft) und/oder ML-DSA (FIPS 204 final), deren Stufe sich nach dem gebuchten Plan richtet. Jeder Signaturschlüssel wird über OpenTimestamps in die Bitcoin-Blockchain verankert. Authentizität und Zeitpunkt sind dadurch unabhängig vom Anbieter durch Dritte nachprüfbar.

c) Empfangs-Display

Ab dem Plan „Bewertungen Klassik" erzeugt ein Tablet vor Ort rotierende Einmal-QR-Codes mit kurzer Lebenszeit. Bewertungen, die über dieses Verfahren abgegeben werden, tragen das Merkmal „Display-verifiziert".

(2) Die vorgenannten Verfahren begrenzen die Manipulationsmöglichkeit technisch.

Eine absolute Echtheit einzelner Bewertungen oder Signale kann technisch nicht garantiert werden; insbesondere lassen sich Bewertungen, die durch eigenes Personal des Kunden oder ihm nahestehende Personen vor Ort abgegeben werden, technisch nicht von Endkunden-Bewertungen unterscheiden.

Der Anbieter übernimmt insoweit keine Garantie im Sinne des § 443 BGB.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Echtheits-Verifizierungs-Mechanismen nicht zu umgehen, sie nicht zu manipulieren und Dritte — insbesondere Mitarbeiter und Familienangehörige — nicht zu deren Umgehung anzustiften. Verstöße berechtigen den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 6 Absatz 5 Nummer 3.

 

§ 9 Meldung und Moderation rechtswidriger Inhalte (Artikel 16 DSA)

(1) Jede natürliche oder juristische Person kann dem Anbieter über die im Kundenkonto bereitgestellte Funktion „Bewertung melden" sowie über die im Impressum genannte Meldeadresse Inhalte zur Prüfung vorlegen, die nach ihrer Auffassung rechtswidrig sind oder gegen die Plattform-Richtlinien verstoßen.

(2) Die Meldung soll folgende Angaben enthalten:

  1. eine hinreichend begründete Erläuterung, warum die meldende Person den Inhalt für rechtswidrig hält;
  2. eine eindeutige Angabe des elektronischen Speicherorts des Inhalts, insbesondere die URL;
  3. den Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person, ausgenommen bei Inhalten mit Bezug zu den §§ 184b und 184c StGB;
  4. eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sind.

(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Meldung unverzüglich und entscheidet zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv über das weitere Vorgehen. Bewertungen werden insbesondere entfernt, wenn sie

  1. beleidigende, diskriminierende oder strafbare Inhalte enthalten;
  2. nachweislich unrichtige Tatsachenbehauptungen aufstellen; oder
  3. erkennbar ohne tatsächlichen Kundenkontakt erstellt wurden.

(4) Der Anbieter informiert die meldende Person in einer klaren und spezifischen Begründung im Sinne eines „Statement of Reasons" gemäß Artikel 17 DSA über die Entscheidung sowie über die zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe.

Eine direkte Information des Verfassers der betroffenen Bewertung erfolgt nicht: Der Anbieter erhebt aus Gründen der Datenminimierung gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO keine Identifikations- oder Kontaktdaten Bewertender; eine individuelle Adressierung ist daher technisch ausgeschlossen.

An die Stelle der individuellen Mitteilung tritt die transparente Darstellung der Moderationsgrundsätze in diesen AGB sowie in den öffentlichen Plattform-Richtlinien.

(5) Eine pauschale Vorzensur von Bewertungen findet nicht statt. Sachlich gehaltene Kritik bleibt unabhängig vom Bewertungsergebnis erhalten.

 

§ 10 Einschränkung, Aussetzung und Beendigung von Diensten (Artikel 4 P2B-VO)

(1) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Dienste oder den Eintrag des Kunden insgesamt einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden, wenn

  1. der Kunde gegen diese AGB, geltendes Recht oder die Plattform-Richtlinien verstößt;
  2. berechtigte Sicherheits- oder Integritätsinteressen der Plattform es erfordern; oder
  3. der Eintrag im unentgeltlichen Plan „Bewertungen Basis" geführt wird; einer weiteren Begründung bedarf es in diesem Fall nicht.

(2) Bei einer Einschränkung oder Aussetzung übermittelt der Anbieter dem Kunden vor oder gleichzeitig mit Wirksamwerden eine Begründung in Textform mit Angabe der konkreten Tatsachen und Umstände — einschließlich Inhalten Dritter —, die zur Entscheidung geführt haben, sofern dem nicht eine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht.

(3) Bei einer vollständigen Beendigung des Vertrags durch den Anbieter erfolgt die Begründung mindestens dreißig Tage vor Wirksamwerden, sofern nicht

  1. eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung zu sofortiger Beendigung besteht;
  2. der Anbieter ein berechtigtes Interesse an sofortiger Beendigung wegen wiederholter Verstöße gegen diese AGB nachweist; oder
  3. die sofortige Beendigung aus zwingenden Gründen erforderlich ist.

(4) Der Kunde kann die Beendigung über das interne Beschwerdemanagement gemäß § 17 sowie über die außergerichtliche Streitbeilegung gemäß § 17 Absatz 4 angreifen. Auf Wunsch des Kunden lässt der Anbieter ihm die zur Beendigung beigetragenen Inhalte in maschinenlesbarer Form aushändigen, soweit nicht gesetzliche oder vertragliche Rechte Dritter entgegenstehen.

 

§ 11 Ranking und differenzierte Behandlung (Artikel 5 und 7 P2B-VO)

(1) Die Reihenfolge, in der Einträge in Suchergebnissen und Listenansichten der Plattform angezeigt werden („Ranking"), wird im Wesentlichen nach folgenden Hauptparametern bestimmt:

  1. Inhaltliche Relevanz zur Suchanfrage und zur aufgerufenen Verzeichnis-Kategorie — etwa Übereinstimmung von Firmenname, Kategorie und Standort.
  2. Plan-Stufe des Kunden — höhere Plan-Stufen können in Teaser-Bereichen und Kategorieansichten priorisiert werden, ohne die Plausibilität der Suchergebnisse zu verzerren.
  3. Bewertungs-Vertrauenswert — insbesondere Anzahl und Authentizitäts-Merkmale der vorhandenen Bewertungen („Display-verifiziert", quantenresistent signiert, Bitcoin-verankert).
  4. Aktualität und Vollständigkeit des Eintrags — gepflegte Adress-, Kategorie- und Kontaktdaten.
  5. Geografische Nähe zum vermuteten Standort der suchenden Person, sofern erkennbar.

(2) Eine ausführliche, fortlaufend aktualisierte Beschreibung der Ranking-Parameter sowie ihrer relativen Gewichtung ist auf der Ranking-Transparenz-Seite der Plattform unter /legal/ranking-transparenz abrufbar. Wesentliche Änderungen werden gemäß Artikel 5 Absatz 5 P2B-VO mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten dort sowie im Kundenkonto angekündigt.

(3) Der Anbieter behandelt eigene Inhalte und Inhalte mit ihm verbundener Unternehmen im Verhältnis zu denen anderer Kunden im Ranking nicht günstiger, soweit nicht ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt; ein etwaiger Unterschied wird im Sinne des Artikels 7 P2B-VO offengelegt.

 

§ 12 Modul „Signale" — sektorspezifische Bestimmungen

(1) Das Modul „Signale" richtet sich ausschließlich an Pflegeeinrichtungen und unterstützt die strukturierte Erfassung von Rückmeldungen aus dem Pflegealltag über sechs vordefinierte Kategorien.

(2) Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne des Artikels 4 Nummer 7 DSGVO verpflichtet, am Aufstellungsort der QR-Codes geeignete Hinweise nach Artikel 13 DSGVO bereitzustellen, die Bewohner, Angehörige und Personal über die Datenverarbeitung informieren.

(3) Die Signale werden anonym erfasst; eine Zuordnung erfolgt ausschließlich über die Erfassungseinheit (beispielsweise Raum, Bett, Station, Wohngruppe oder Haus). Der Anbieter erhält keinen Personenbezug zu Bewohnern oder Patienten.

(4) Sofern der Kunde im Rahmen des Aufgaben-Workflows personenbezogene Daten an die Plattform überträgt — beispielsweise durch namentliche Zuweisung von Aufgaben an Mitarbeiter — wird hierfür ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 DSGVO geschlossen. Den Mustervertrag stellt der Anbieter auf Anfrage zur Verfügung.

 

§ 13 KI-Einsatz und automatisierte Verarbeitung

(1) Der Anbieter kann zur Effizienz, Mehrsprachigkeit und Auswertung der Plattform-Funktionen die folgenden automatisierten Verfahren einsetzen:

a) Maschinelle Spracherkennung im Modul „Signale"

Berechtigte Mitarbeiter des Kunden können Status- und Erledigungsmeldungen zu Aufgaben gesprochen erfassen. Die Sprachaufzeichnung wird über einen Auftragsverarbeiter automatisiert in Text umgewandelt; die Audio-Daten werden nach erfolgreicher Transkription unverzüglich gelöscht.

b) Maschinelle Übersetzung

Inhalte öffentlicher Firmenprofile sowie redaktioneller Plattform-Texte können automatisiert in weitere Sprachen übersetzt und mehrsprachig dargestellt werden. Hierfür setzt der Anbieter Übersetzungsdienste mit Sitz in der Europäischen Union ein.

c) Statistische und KI-gestützte Auswertungen

Der Anbieter kann auf den im Modul „Signale" erfassten Daten statistische und KI-gestützte Auswertungen bereitstellen. Diese erfolgen ausschließlich auf aggregierter Ebene — insbesondere Standort, Wohnbereich, Schicht oder Signal-Kategorie — mit einem technischen Mindest-Aggregationswert, der Rückschlüsse auf einzelne Personen ausschließt. Bei Mehrstandort-Verträgen können die Auswertungen standortübergreifend aggregiert dargestellt werden; der Mindest-Aggregationswert greift auch in den jeweiligen Drill-Down-Ansichten je Standort, Wohnbereich oder Schicht. Eine personenbezogene Leistungs- oder Verhaltensbewertung von Beschäftigten des Kunden findet nicht statt; die Plattform ist nicht als Instrument im Sinne des Anhangs III Nummer 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung") ausgelegt.

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats oder einer entsprechenden Mitarbeitervertretung des Kunden — insbesondere § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG — bleiben unberührt; deren Wahrnehmung obliegt dem Kunden.

d) Konversations-Assistent (Chatbot)

Der Anbieter kann auf der Plattform einen KI-gestützten Konversations-Assistenten zur Beantwortung allgemeiner Fragen zur Plattform-Nutzung bereitstellen. Vor Beginn jeder Interaktion wird der Nutzer gemäß Artikel 50 Absatz 1 KI-Verordnung darauf hingewiesen, dass er mit einem KI-System interagiert. Antworten des Assistenten stellen keine Rechts-, Steuer-, Gesundheits- oder pflegefachliche Beratung dar und ersetzen keine fachliche oder ärztliche Auskunft.

e) KI-gestützte Ranking-Optimierung

Der Anbieter behält sich vor, das in § 11 beschriebene Ranking der Einträge künftig zusätzlich durch ein maschinell lernendes Modell zu unterstützen, das anhand aggregierter Suchanfragen und des Klick-Verhaltens der Plattform-Nutzer trainiert wird. Eingesetzt wird in diesem Fall ausschließlich ein vom Anbieter selbst innerhalb der Europäischen Union betriebenes Modell auf aggregierter Datenbasis ohne Personenbezug zu suchenden Personen.

Die wesentlichen Hauptparameter sowie ihre relative Gewichtung gemäß Artikel 5 P2B-VO werden auf der Ranking-Transparenz-Seite des Anbieters (siehe § 11 Absatz 2) fortlaufend offengelegt; eine wesentliche Änderung des Ranking-Verfahrens wird dem Kunden gemäß § 18 Absatz 1 angekündigt.

(2) Sämtliche unter Absatz 1 genannten Verfahren transkribieren, übersetzen, aggregieren, generieren oder optimieren ausschließlich; sie treffen keine automatisierten Einzelfallentscheidungen mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung gegenüber dem Kunden oder dessen Beschäftigten im Sinne des Artikels 22 DSGVO.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass bei der Sprach-Erfassung nach Absatz 1 Buchstabe a keine identifizierenden Daten Dritter — insbesondere Klarnamen, Geburtsdaten, Diagnosen oder Befunde — diktiert werden. Hierauf weist der Kunde sein Personal in geeigneter Weise hin. § 7 Absatz 3 (Freistellung des Anbieters) gilt entsprechend.

(4) Soweit eines der vorgenannten Verfahren nach späterer Bewertung als „Hochrisiko-KI-System" im Sinne des Artikels 6 der KI-Verordnung einzustufen wäre, unterzieht es der Anbieter vor Inbetriebnahme einer Konformitätsbewertung gemäß Artikel 43 der KI-Verordnung; bis dahin wird das betreffende Verfahren nicht freigeschaltet.

 

§ 14 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter ist um eine durchschnittliche Jahresverfügbarkeit von 99,5 Prozent der wesentlichen Plattform-Funktionen bemüht. Die Verfügbarkeit wird im Jahresdurchschnitt am Sitz des Anbieters gemessen.

(2) Geplante Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden im Voraus im Kundenkonto angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten — zwischen 22:00 und 06:00 Uhr MEZ/MESZ — durchgeführt.

(3) Nicht in die Verfügbarkeits-Zusage einbezogen sind Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, gezielter Angriffe (insbesondere DDoS), Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters (insbesondere Internet-Provider und Hosting-Infrastruktur Dritter) sowie Wartungsfenster gemäß Absatz 2.

 

§ 15 Haftung

(1) Der Anbieter haftet — gleich aus welchem Rechtsgrund — unbeschränkt für

  1. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
  2. sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
  3. Schäden, die durch das Fehlen einer vom Anbieter ausdrücklich übernommenen Garantie verursacht wurden;
  4. Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Der bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schaden im Sinne von Absatz 2 entspricht in der Regel dem Entgelt, das der Kunde für den betroffenen Plan und Standort in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis geschuldet hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines höheren, dem Anbieter der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden für deren Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist gehalten, die von ihm eingestellten Daten in angemessenen Abständen selbst zu sichern.

(6) Für Leistungen, die unentgeltlich bereitgestellt werden — insbesondere die Pläne „Bewertungen Basis" und „Signale Basis" —, haftet der Anbieter abweichend von Absatz 2 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Absatz 1 bleibt unberührt.

(7) Für Inhalte, die Nutzer oder Dritte auf der Plattform einstellen — insbesondere Bewertungen und Signale —, ist der Anbieter nicht verantwortlich; seine Verantwortlichkeit richtet sich nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2065. Eine Haftung kommt erst in Betracht, wenn der Anbieter von einem rechtswidrigen Inhalt Kenntnis erlangt und ihn nicht unverzüglich entfernt oder den Zugang zu ihm sperrt. Das Melde- und Abhilfeverfahren regelt § 9.

(8) Die in § 14 Absatz 1 genannte Verfügbarkeit ist eine Bemühenszusage und keine Garantie im Sinne von Absatz 1 Nummer 3.

(9) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§ 16 Datenschutz

(1) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter ergeben sich aus der Datenschutzerklärung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 DSGVO. Den Mustervertrag stellt der Anbieter auf Anfrage zur Verfügung.

 

§ 17 Internes Beschwerdemanagement und außergerichtliche Streitbeilegung (Artikel 11 und 12 P2B-VO, Artikel 21 DSA)

(1) Der Anbieter unterhält ein internes System zur Bearbeitung von Beschwerden, das dem Kunden unentgeltlich und ohne unangemessenen Aufwand zugänglich ist. Beschwerden können über das Kundenkonto im Bereich „Support" sowie schriftlich oder per E-Mail an info@mcgesund.de eingereicht werden.

(2) Erfasst werden insbesondere Beschwerden zu

  1. der Erfüllung von Pflichten des Anbieters nach diesen AGB, der P2B-VO oder dem DSA;
  2. der Behandlung des Kunden, einschließlich Maßnahmen nach § 10;
  3. technologischen Problemen, die sich erheblich auf die Erbringung der Plattform-Dienste auswirken; sowie
  4. Maßnahmen oder Verhaltensweisen des Anbieters, die sich erheblich auf den Kunden auswirken.

(3) Der Anbieter prüft Beschwerden sorgfältig, zeitnah und transparent. Das Ergebnis wird dem Kunden in klarer und verständlicher Form mitgeteilt. Über die Gesamtzahl der eingereichten Beschwerden, die Hauptgründe und die durchschnittliche Bearbeitungszeit informiert der Anbieter jährlich auf der Plattform.

(4) Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Anbieter und Geschäftskunden im Sinne des Artikels 12 P2B-VO sowie des Artikels 21 DSA benennt der Anbieter die folgenden Mediatoren beziehungsweise zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen:

Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
Beethovenstraße 5–13, 50674 Köln
www.disarb.org

Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR)
100 St. Paul's Churchyard, London EC4M 8BU, Vereinigtes Königreich
www.cedr.com

(5) Die Inanspruchnahme der außergerichtlichen Streitbeilegung ist freiwillig und ersetzt nicht den Rechtsweg. Die Kosten werden zwischen den Parteien nach Maßgabe der Verfahrensordnung der jeweils gewählten Stelle geteilt.

 

§ 18 Änderungen dieser AGB (Artikel 3 Absatz 2 P2B-VO)

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens fünfzehn Tagen vor dem geplanten Inkrafttreten zu ändern. Bei Änderungen, die erhebliche Anpassungen technischer oder organisatorischer Art beim Kunden erfordern, verlängert sich die Ankündigungsfrist angemessen, mindestens jedoch auf sechs Wochen.

(2) Die Änderungen werden dem Kunden in Textform — insbesondere per E-Mail und durch Hinweis im Kundenkonto — mitgeteilt.

(3) Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der jeweiligen Ankündigungsfrist in Textform, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

(4) Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum geplanten Inkrafttreten der Änderung ordentlich zu kündigen.

 

§ 19 Sprache und verbindliche Fassung

(1) Diese AGB werden in deutscher Sprache abgefasst und gegebenenfalls in weitere Sprachen übersetzt zur Information bereitgestellt.

(2) Maßgebend für den Inhalt und die Auslegung dieser AGB ist ausschließlich die deutsche Fassung. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und einer anderssprachigen Fassung geht die deutsche Fassung vor.

(3) Folgende Übersetzungen werden derzeit zur Information bereitgestellt; sie sind nicht rechtsverbindlich:

 

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Zwingende verbraucherschützende oder sonstige zwingende Bestimmungen des Rechts am gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise Sitz des Kunden bleiben unberührt, soweit sie nach Artikel 9 Rom-I-VO Eingriffsnormen darstellen.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bad Homburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung erfolgt im Einklang mit Artikel 25 der Verordnung (EU) Nummer 1215/2012 (Brüssel-Ia-VO). Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

 


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Organon Informationssysteme GmbH
Karlstraße 31
63571 Gelnhausen

Kontakt
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USt-IdNr. DE114153271 · Handelsregister Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HRB 8252

gültig ab 28.04.2026