Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Affiliate-Programm der Organon Informationssysteme GmbH (nachfolgend „McGesund“). Mit der Anmeldung als Affiliate erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
§ 1 Gegenstand
Der Affiliate vermittelt Unternehmen als zahlende Kunden an McGesund. Für erfolgreiche Vermittlungen erhält der Affiliate eine Provision nach Maßgabe dieser Bedingungen.
§ 2 Teilnahme
(1) Die Teilnahme setzt eine gewerbliche Tätigkeit des Affiliates voraus. Der Affiliate handelt selbständig und im eigenen Namen.
(2) Zwischen McGesund und dem Affiliate besteht kein Arbeits-, Anstellungs- oder Gesellschaftsverhältnis. Der Affiliate ist nicht berechtigt, McGesund zu vertreten oder in dessen Namen Erklärungen abzugeben.
(3) Der Affiliate wird nicht ständig mit der Vermittlung betraut, sondern jeweils von Fall zu Fall tätig. Ein Handelsvertreterverhältnis im Sinne von § 84 HGB oder Artikel 1 der Richtlinie 86/653/EWG sowie ein Agenturvertrag im Sinne von Artikel 418a des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) werden nicht begründet. Der Affiliate erhält weder Gebiets- noch Kundenschutz, unterliegt keiner Weisungsbindung, schuldet keine Mindesttätigkeit und darf gleichartige Programme Dritter bewerben. Eine Ausschließlichkeit besteht in keine Richtung.
(4) McGesund entscheidet über die Freischaltung eines Affiliate-Kontos nach eigenem Ermessen und kann die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
§ 3 Vermittlung und Zurechnung
(1) Der Affiliate erhält einen persönlichen Vermittlungs-Link mit einem eindeutigen Code. Registriert sich ein Unternehmen über diesen Link, wird die Vermittlung dem Affiliate zugerechnet.
(2) Ein Provisionsanspruch entsteht erst, wenn das vermittelte Unternehmen einen kostenpflichtigen Plan bucht und die Zahlung erfolgt ist. Kostenlose Einträge lösen keine Provision aus.
(3) Nicht vergütet werden Selbstvermittlungen, Vermittlungen an bereits bestehende Kunden sowie Vermittlungen, die auf unzulässige Weise (Spam, irreführende Werbung, Markenrechtsverletzungen, unerlaubtes Bieten auf McGesund-Marken) zustande gekommen sind.
(4) Die Zuordnung erfolgt über einen Cookie, der beim Aufruf des Vermittlungs-Links gesetzt wird und 30 Tage gültig ist. Registriert sich das Unternehmen innerhalb dieser Frist, wird die Vermittlung dem Affiliate zugerechnet; danach nicht mehr.
(5) Ruft ein Nutzer nacheinander Vermittlungs-Links mehrerer Affiliates auf, gilt der zuletzt aufgerufene Link. Löscht der Nutzer den Cookie oder wechselt er Gerät oder Browser, kann die Zuordnung entfallen; ein Anspruch auf Zurechnung ohne technisch erfasste Zuordnung besteht nicht.
(6) Unabhängig vom Vermittlungs-Link kann das vermittelte Unternehmen den Code des Affiliates bei der Registrierung von Hand im Feld für den Empfehlungscode eintragen. In diesem Fall wird die Vermittlung ohne Rücksicht auf die Frist nach Absatz 4 zugerechnet. Der Affiliate findet den Code in seinem Affiliate-Konto.
§ 4 Provision
(1) Höhe und Modell der Provision (einmalig oder wiederkehrend, fester Betrag oder prozentualer Anteil) werden individuell festgelegt und im Affiliate-Konto ausgewiesen.
(1a) Bemessungsgrundlage einer prozentualen Provision ist der dem vermittelten Unternehmen für den jeweiligen Abrechnungszeitraum tatsächlich in Rechnung gestellte Nettobetrag des Tarifs, nach Abzug gewährter Rabatte und ohne Umsatzsteuer. Gratis-Monate lösen keine Provision aus.
(1b) Eine wiederkehrende Provision entsteht je Abrechnungszeitraum, für den das vermittelte Unternehmen die Rechnung bezahlt hat. Ist ihre Laufzeit begrenzt, wird sie in Monaten ab Beginn des ersten vergüteten Abrechnungszeitraums gerechnet; ein Tarifwechsel setzt die Laufzeit nicht neu in Gang.
(2) Der zum Zeitpunkt der Vermittlung geltende Provisionssatz gilt für die jeweilige Vermittlung fort; spätere Änderungen wirken nur für künftige Vermittlungen.
(3) Wird eine Rechnung storniert, nicht bezahlt oder erstattet, entfällt die Provision für den betreffenden Abrechnungszeitraum bzw. wird zurückgebucht. Provisionen anderer Abrechnungszeiträume bleiben unberührt.
(4) Stellt sich nach Auszahlung heraus, dass eine Vermittlung unter Verstoß gegen Ziffer 3.3 zustande gekommen ist, kann McGesund die hierauf entfallende Provision zurückfordern oder mit künftigen Provisionsansprüchen verrechnen. Der Anspruch ist auf zwölf Monate ab Auszahlung befristet.
§ 5 Abrechnung per Gutschrift (§ 14 Abs. 2 UStG)
(1) Die Abrechnung der Provision erfolgt im Gutschriftverfahren: McGesund erstellt die Abrechnung im Namen und für Rechnung des Affiliates. Der Affiliate stellt hierfür keine eigene Rechnung.
(2) Der Affiliate ist verpflichtet, seinen steuerlichen Status anzugeben (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG oder eine entsprechende Regelung seines Sitzstaates) und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Ist der Affiliate im übrigen Gebiet der Europäischen Union ansässig, geht die Steuerschuld nach Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG auf McGesund über (Reverse-Charge-Verfahren). Ist der Affiliate außerhalb der Europäischen Union ansässig — etwa in der Schweiz —, ist die Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG am Sitz von McGesund steuerbar; die Steuer schuldet nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 5 UStG ebenfalls McGesund. In beiden Fällen weist die Gutschrift keine deutsche Umsatzsteuer aus und trägt den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
(3) Der Affiliate kann einer Gutschrift widersprechen; die Gutschrift verliert dann insoweit ihre Wirkung als Rechnung.
(4) Abrechnung und Auszahlung erfolgen in Euro. Die Auszahlung erfolgt auf das im Affiliate-Konto hinterlegte Konto, sobald die bestätigte Provision den im Affiliate-Konto ausgewiesenen Mindestbetrag erreicht. Die Abrechnung erfolgt monatlich; die Auszahlung innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung. McGesund trägt die Kosten der eigenen Bank; Gebühren der Empfängerbank sowie Kosten einer Währungsumrechnung trägt der Affiliate.
(5) Wird der Mindestbetrag nicht erreicht, wird der Betrag in den Folgemonat übertragen. Bei Beendigung der Teilnahme wird ein verbleibendes Guthaben unabhängig vom Mindestbetrag ausgezahlt, sofern es die Kosten der Überweisung übersteigt.
§ 6 Marke und Werbemittel
(1) McGesund räumt dem Affiliate für die Dauer der Teilnahme das einfache, nicht übertragbare und jederzeit widerrufliche Recht ein, Name, Wort- und Bildmarke sowie bereitgestellte Werbemittel von McGesund ausschließlich zum Zweck der Vermittlung zu nutzen.
(2) Eine Veränderung der Werbemittel, insbesondere von Logo, Schriftzug oder Farbgebung, ist unzulässig. Der Affiliate darf nicht den Eindruck erwecken, er handle im Namen von McGesund, sei ein Teil des Unternehmens oder betreibe eine offizielle Seite von McGesund.
(3) Mit Beendigung der Teilnahme entfällt das Nutzungsrecht. Der Affiliate entfernt Werbemittel und Marken unverzüglich von seinen Auftritten.
§ 7 Pflichten des Affiliates
(1) Der Affiliate bewirbt McGesund wahrheitsgemäß und lauter. Irreführende, rechts- oder sittenwidrige Werbung ist untersagt.
(2) Der Affiliate kennzeichnet Empfehlungslinks und für McGesund erstellte Inhalte klar und unmissverständlich als Werbung und weist darauf hin, dass er für vermittelte Abschlüsse eine Provision erhält. Der werbliche Charakter muss erkennbar sein, bevor der Link betätigt wird (vgl. Anhang I Nr. 11 der Richtlinie 2005/29/EG). Maßgeblich ist jeweils das Recht des Marktes, auf dem geworben wird.
(3) Spricht der Affiliate Unternehmen unmittelbar an, etwa per E-Mail, Direktnachricht in sozialen Netzwerken oder Messengern, Telefon oder SMS, hält er die im jeweiligen Markt geltenden Vorschriften über Werbung und Datenschutz ein, in Deutschland insbesondere § 7 UWG und die Datenschutz-Grundverordnung. Werbung per elektronischer Nachricht versendet er nur, soweit sie danach zulässig ist, insbesondere wenn eine erforderliche vorherige Einwilligung des Empfängers vorliegt.
(4) Unzulässig sind insbesondere massenhaft oder automatisiert versandte Nachrichten, der Einsatz von Bots, die Nutzung von Kontaktlisten ungeklärter Herkunft sowie Nachrichten, die über die Person des Absenders, den werblichen Zweck oder die Provision täuschen. Der Affiliate beachtet die Nutzungsbedingungen der von ihm verwendeten Plattformen.
(5) Lehnt ein angesprochenes Unternehmen weitere Kontaktaufnahme ab oder widerspricht es ihr, unterlässt der Affiliate jede weitere Ansprache dieses Unternehmens für McGesund. Der Affiliate tritt als unabhängiger Vertriebspartner auf und gibt sich nicht als Mitarbeiter von McGesund aus.
(6) Stützt sich der Affiliate auf eine Einwilligung, dokumentiert er diese und legt den Nachweis McGesund auf Anforderung vor.
(7) Der Affiliate ist für die Versteuerung seiner Einkünfte selbst verantwortlich.
§ 8 Haftung
(1) McGesund schuldet keine bestimmte Anzahl an Vermittlungen, keine Mindestvergütung, keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform und keinen Fortbestand des Programms.
(2) McGesund schuldet keine bestimmte Genauigkeit oder Vollständigkeit der technischen Zuordnung. Die Zuordnung über den Vermittlungs-Link setzt voraus, dass der Cookie nach Ziffer 3.4 gesetzt und bis zur Registrierung erhalten bleibt. Umstände außerhalb des Einflussbereichs von McGesund — insbesondere das Löschen oder Blockieren von Cookies, Werbe- und Skript-Blocker, Wechsel von Gerät oder Browser sowie Voreinstellungen des Endgeräts — führen nicht zu einem Provisionsanspruch und begründen keine Haftung. Die manuelle Eingabe des Codes nach Ziffer 3.6 bleibt davon unberührt.
(3) McGesund haftet unbeschränkt bei Vorsatz, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
(4) Bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen sowie bei einfacher Fahrlässigkeit haftet McGesund nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Affiliate regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der in den letzten sechs Monaten vor dem schädigenden Ereignis an den Affiliate ausgezahlten Provisionen.
(5) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, entgangene Provisionen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist in den Fällen des Absatzes 4 ausgeschlossen.
(6) Ansprüche des Affiliates aus einfacher Fahrlässigkeit verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis; die gesetzlichen Verjährungsfristen für die Fälle des Absatzes 3 bleiben unberührt.
(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen oder Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(8) Der Affiliate stellt McGesund von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung der Ziffern 3.3, 6 oder 7.1 bis 7.6 beruhen. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, insbesondere Abmahn-, Anwalts- und Gerichtskosten. McGesund informiert den Affiliate unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und erkennt Ansprüche nicht ohne seine Zustimmung an, sofern dies nicht unzumutbar ist.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Programms richtet sich nach der Datenschutzerklärung von McGesund.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Die Teilnahme kann von beiden Seiten jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Bereits entstandene, bestätigte Provisionsansprüche bleiben davon unberührt.
§ 11 Änderungen dieser Bedingungen
(1) McGesund kann diese Bedingungen mit einer Frist von mindestens fünfzehn Tagen vor Inkrafttreten in Textform ändern. Die Ankündigung benennt die geänderten Stellen.
(2) Widerspricht der Affiliate der Änderung vor deren Inkrafttreten, endet die Teilnahme mit Wirksamwerden der Änderung. Bereits entstandene, bestätigte Provisionsansprüche bleiben unberührt.
(3) Für Vermittlungen, die vor Inkrafttreten einer Änderung erfolgt sind, gelten die zum Zeitpunkt der Vermittlung geltenden Bedingungen fort.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags. Vertraulich sind insbesondere Provisionssätze und -modelle, Abrechnungsdaten, Angaben zu vermittelten Unternehmen sowie als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, sowie Offenlegungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung.
(3) Die Pflicht besteht für die Dauer der Teilnahme und drei Jahre über deren Ende hinaus fort.
§ 13 Abtretung und Aufrechnung
(1) Der Affiliate kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von McGesund an Dritte abtreten. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. § 354a HGB bleibt unberührt.
(2) Der Affiliate kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Affiliate Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von McGesund. McGesund ist berechtigt, den Affiliate auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 15 Sprache und verbindliche Fassung
(1) Diese Vertragsbedingungen werden in deutscher Sprache abgefasst und gegebenenfalls in weitere Sprachen übersetzt zur Information bereitgestellt.
(2) Maßgebend für den Inhalt und die Auslegung dieser Bedingungen ist ausschließlich die deutsche Fassung. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und einer anderssprachigen Fassung geht die deutsche Fassung vor.
(3) Folgende Übersetzungen werden derzeit zur Information bereitgestellt; sie sind nicht rechtsverbindlich:
- Englisch (English): https://mcgesund.eu/en-IE/legal/affiliate-terms
- Französisch (Français): https://mcgesund.eu/fr-FR/mentions-legales/conditions-affiliation
- Italienisch (Italiano): https://mcgesund.eu/it-IT/note-legali/condizioni-affiliazione
- Spanisch (Español): https://mcgesund.eu/es-ES/informacion-legal/condiciones-afiliacion
- Portugiesisch (Português): https://mcgesund.eu/pt-PT/informacao-legal/condicoes-afiliacao
- Niederländisch (Nederlands): https://mcgesund.eu/nl-NL/juridisch/affiliate-voorwaarden
- Dänisch (Dansk): https://mcgesund.eu/da-DK/juridisk/affiliate-vilkar
- Schwedisch (Svenska): https://mcgesund.eu/sv-SE/juridik/affiliate-villkor
- Finnisch (Suomi): https://mcgesund.eu/fi-FI/lakitiedot/affiliate-ehdot
- Polnisch (Polski): https://mcgesund.eu/pl-PL/informacje-prawne/warunki-afiliacyjne
- Slowakisch (Slovenčina): https://mcgesund.eu/sk-SK/pravne-informacie/affiliate-podmienky
- Tschechisch (Čeština): https://mcgesund.eu/cs-CZ/pravni-informace/affiliate-podminky
- Ungarisch (Magyar): https://mcgesund.eu/hu-HU/jogi-informaciok/affiliate-feltetelek
- Estnisch (Eesti): https://mcgesund.eu/et-EE/juriidiline-info/affiliate-tingimused
- Lettisch (Latviešu): https://mcgesund.eu/lv-LV/juridiska-informacija/affiliate-noteikumi
- Litauisch (Lietuvių): https://mcgesund.eu/lt-LT/teisine-informacija/affiliate-salygos
- Rumänisch (Română): https://mcgesund.eu/ro-RO/informatii-legale/conditii-afiliere
- Bulgarisch (Български): https://mcgesund.eu/bg-BG/pravna-informaciya/affiliate-usloviya
- Kroatisch (Hrvatski): https://mcgesund.eu/hr-HR/pravne-informacije/affiliate-uvjeti
- Slowenisch (Slovenščina): https://mcgesund.eu/sl-SI/pravne-informacije/affiliate-pogoji
- Griechisch (Ελληνικά): https://mcgesund.eu/el-GR/nomika/oroi-affiliate
- Irisch (Gaeilge): https://mcgesund.eu/ga-IE/dleathach/tearmai-cleamhnaithe
- Maltesisch (Malti): https://mcgesund.eu/mt-MT/informazzjoni-legali/termini-affiljazzjoni
Version 1.2 · gültig ab 15.09.2026